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ErbrechtDas deutsche Erbrecht ist im 5. Buch des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Sofern der Erblasser kein Testament hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge nach Erbordnungen (vgl. Übersicht unten) ein. Eine niedrigere Erbordnung schließt eine höhere aus - also Erben der 2. Erbordnung gehen Erben der 3. Erbordnung vor. Die Erbordnungen
Zur Übersicht eine Grafik als PDF aufrufbar. Hinweis: Rechtliche Erläuterungen in Zusammenarbeit mit Anwaltskanzlei Dahmen, Köln |
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