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Erben-Ermittlung Emrich

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Bayrisches Fernsehen

“Vermögen sucht Besitzer – Erbenermittler bei der Arbeit”

Ein Beitrag von Pia Dangelmayer

PRESS RELEASES

Erben-Ermittlung Emrich mit neuer Webseite

Die Erben-Ermittlung Emrich hat ihre Webpräsenz komplett überarbeitet.

Unter der gewohnten URL ist die neue Webseite seit Ende November 2018 abrufbar. Sie richtet sich an Erbinnen und Erben wie auch Nachlasspflegerinnen und Nachlasspfleger gleichermaßen. Neben umfangreichen und übersichtlich aufbereiteten Informationen zum Unternehmen, den Mitarbeitern, den Leistungen und zur Erbenermittlung im Allgemeinen stehen auch Informationsmaterialien zum Download bereit. Ein kurzer Film gewährt darüber hinaus Einblick in den Arbeitsalltag eines Erbenermittlungsunternehmens.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Erben-Ermittlung Emrich Zossen GmbH & Co. KG
Am Marktplatz 7/8
15806 Zossen
Telefon: +49 (0)3377 3305522
E-Mail:
Web: www.ee-erbenermittlung.de

Die Erben-Ermittlung Emrich unterstützt seit 2003 Nachlassgerichte, Nachlasspfleger und Notare im In- und Ausland. Mehr als 100 hochqualifizierte und engagierte Mitarbeiter sowie ein internationales Korrespondentennetzwerk sorgen dafür, dass Erben zuverlässig gefunden werden.

Erben-Ermittlung Emrich mit neuer Webseite

Die Erben-Ermittlung Emrich hat ihre Webpräsenz komplett überarbeitet.

Unter der gewohnten URL ist die neue Webseite seit Ende November 2018 abrufbar. Sie richtet sich an Erbinnen und Erben wie auch Nachlasspflegerinnen und Nachlasspfleger gleichermaßen. Neben umfangreichen und übersichtlich aufbereiteten Informationen zum Unternehmen, den Mitarbeitern, den Leistungen und zur Erbenermittlung im Allgemeinen stehen auch Informationsmaterialien zum Download bereit. Ein kurzer Film gewährt darüber hinaus Einblick in den Arbeitsalltag eines Erbenermittlungsunternehmens.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Erben-Ermittlung Emrich Zossen GmbH & Co. KG
Am Marktplatz 7/8
15806 Zossen
Telefon: +49 (0)3377 3305522
E-Mail:
Web: www.ee-erbenermittlung.de

Die Erben-Ermittlung Emrich unterstützt seit 2003 Nachlassgerichte, Nachlasspfleger und Notare im In- und Ausland. Mehr als 100 hochqualifizierte und engagierte Mitarbeiter sowie ein internationales Korrespondentennetzwerk sorgen dafür, dass Erben zuverlässig gefunden werden.

Traineeprogramm geht in die 5. Runde

Am 02.05.2018 ist zum fünften Mal das bundesweit einzigartige Traineeprogramm im Bereich der Erbenermittlung gestartet. Die Erben-Ermittlung Emrich bietet seit April 2016 Absolventen der Geistes-, Kultur- oder Sozialwissenschaften die Möglichkeit, sich in dem 24-monatigen Programm auf den Beruf des Erbenermittlers vorzubereiten. Das Programm beinhaltet neben Einführungs- und Netzwerkveranstaltungen die Teilnahme an Seminaren und Tagungen. Erfahrene Spezialisten aus unseren Fachabteilungen begleiten die Trainees während der gesamten Dauer der Ausbildung. Parallel werden die Absolventen als Teil des Ermittlerteams in das Lösen von Fällen eingebunden und lernen so das zielgerichtete Recherchieren.

Traineeprogramm geht in die 5. Runde

Am 02.05.2018 ist zum fünften Mal das bundesweit einzigartige Traineeprogramm im Bereich der Erbenermittlung gestartet. Die Erben-Ermittlung Emrich bietet seit April 2016 Absolventen der Geistes-, Kultur- oder Sozialwissenschaften die Möglichkeit, sich in dem 24-monatigen Programm auf den Beruf des Erbenermittlers vorzubereiten.

Das Programm beinhaltet neben Einführungs- und Netzwerkveranstaltungen die Teilnahme an Seminaren und Tagungen. Erfahrene Spezialisten aus unseren Fachabteilungen begleiten die Trainees während der gesamten Dauer der Ausbildung. Parallel werden die Absolventen als Teil des Ermittlerteams in das Lösen von Fällen eingebunden und lernen so das zielgerichtete Recherchieren.

Geschäftsführer Thomas Emrich fordert höhere Professionalität

 

In seinem Beitrag für die Fachzeitung “Erbrecht. Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis (ErbR)” fordert Emrich eine Sensibilisierung und ein Umdenken in Hinblick auf die Ermittlung unbekannter Erben.

 

Eine Erbenermittlung kommt immer dann in Betracht, wenn ein Erblasser werthaltigen Nachlass hinterlässt und die Erben unbekannt sind. Zuständig für die Erbensuche ist i.d.R. der durch das Nachlassgericht bestellte Nachlasspfleger. Anhand von Beispielen aus der Praxis zeigt Emrich, wie schnell Nachlassgerichte und -pfleger dabei an ihre Grenzen stoßen. Folge ist die oft jahrelange Verzögerung der Nachlassangelegenheit. Insbesondere wenn es sich um komplizierte Verwandtschaftsverhältnisse handelt oder die Recherchen ins Ausland führen, sollten daher professionelle Ermittler mit der Erbensuche beauftragt werden. Im Interesse der Erben sollten im 21. Jahrhundert in der Regel folgende Ermittlungszeiten gelten: • 3. Monate in der 1. Ordnung • 6. Monate in der 2. Ordnung • 12 Monate in der 3. Ordnung • 24 Monate in der 4. Erbordnung Danach sollte der Erbschein beantragt werden.

 

Thomas Emrich: „Stiefmütterliche“ Erbenermittlung versus professionelle Qualität im 21. Jahrhundert, in: ErbR 2018, 78

Geschäftsführer Thomas Emrich fordert höhere Professionalität

In seinem Beitrag für die Fachzeitung “Erbrecht. Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis (ErbR)” fordert Emrich eine Sensibilisierung und ein Umdenken in Hinblick auf die Ermittlung unbekannter Erben.

Eine Erbenermittlung kommt immer dann in Betracht, wenn ein Erblasser werthaltigen Nachlass hinterlässt und die Erben unbekannt sind. Zuständig für die Erbensuche ist i.d.R. der durch das Nachlassgericht bestellte Nachlasspfleger. Anhand von Beispielen aus der Praxis zeigt Emrich, wie schnell Nachlassgerichte und -pfleger dabei an ihre Grenzen stoßen. Folge ist die oft jahrelange Verzögerung der Nachlass-angelegenheit.

Insbesondere wenn es sich um komplizierte Verwandt-
schaftsverhältnisse handelt oder die Recherchen ins Ausland führen, sollten daher professionelle Ermittler mit der Erbensuche beauftragt werden.
Im Interesse der Erben sollten im 21. Jahrhundert in der Regel folgende Ermittlungszeiten gelten: • 3. Monate in der 1. Ordnung • 6. Monate in der 2. Ordnung • 12 Monate in der 3. Ordnung • 24 Monate in der 4. Erbordnung Danach sollte der Erbschein beantragt werden.

Thomas Emrich: „Stiefmütterliche“ Erbenermittlung versus professionelle Qualität im 21. Jahrhundert, in: ErbR 2018, 78

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