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Erben-Ermittlung Emrich

BERICHTE ÜBER UND VON UNS

Das Erste (plusminus)

„Nachlasspfleger – Wenn die Erbensuche Jahrzehnte dauert“

Ein Beitrag von Sigrid Born-Berg

Deutschlandfunk

„Interessenskonflikte bei der Erbensuche“

Ein Beitrag von Daniela Siebert

Interessenskonflikte bei der Erbensuche

von Deutschlandfunk - Daniela Siebert | UMWELT UND VERBRAUCHER

Bayrisches Fernsehen

„Vermögen sucht Besitzer – Erbenermittler bei der Arbeit“

Ein Beitrag von Pia Dangelmayer

Münchener Merkur

„Geldsegen für Glückspilze“

„So arbeiten professionelle Erbenermittler“

Münchener Merkur Nr. 62, Wochenende, 14./15. März 2020

PRESSEMITTEILUNGEN

Professionelle Erbenermittlung stärkt Rechte der Erbinnen und Erben

(openPR) Im Deutschlandfunk plädiert Thomas Emrich, Geschäftsführer der Emrich-Gruppe, für ein schnelles Einschalten professioneller Erbenermittlerinnen und -ermittler.

Berlin, 10. Juni 2021. Immer wieder gibt es Nachlassangelegenheiten ohne bekannte Erbinnen und Erben, in denen Nachlassgerichte nach sehr kurzer Zeit Fiskuserbrecht feststellen. Eine vorschnelle Feststellung des Fiskuserbrechts ist jedoch dem Interesse der noch unbekannten Erbinnen und Erben gegenläufig. Thomas Emrich, Gründer und Geschäftsführer der Emrich-Gruppe, fordert daher in einem anlässlich des 15. Erbrechtstags des Deutschen Anwaltsvereins am 18. März 2021 ausgestrahlten Beitrag im Deutschlandfunk eine gesetzliche Verpflichtung zur schnellen Einschaltung professioneller Erbenermittlungsunternehmen.

Die Bedeutung einer schnellen Erbenermittlung im Interesse der Erbinnen und Erben, der sich professionelle Erbenermittlungsunternehmen wie engagierte Nachlasspflegerinnen und -pfleger verschrieben haben, stellt Emrich auch in einem am 26. Mai 2021 ausgestrahlten Beitrag des ARD-Wirtschaftsmagazins Plusminus heraus. In guter Zusammenarbeit mit Nachlasspflegerinnen und -pflegern konnte die Erben-Ermittlung Emrich bereits in einer großen Zahl offener Nachlassangelegenheiten erfolgreich Erbinnen und Erben ermitteln.

Unternehmen wie die Erben-Ermittlung Emrich sind auf das Auffinden der rechtmäßigen Erbinnen und Erben verstorbener Personen weltweit spezialisiert und unterstützen diese bei der Durchsetzung ihrer Erbrechte sowie der Erlangung der Erbscheine. Über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Historikerinnen und Historiker, Genealoginnen und Genealogen und Juristinnen und Juristen, sind für die Emrich-Gruppe weltweit im Einsatz, um Erbinnen und Erben in ungeklärten Nachlasssachen ausfindig zu machen und zu ihrem Recht zu verhelfen.

 

Professionelle Erbenermittlung stärkt Rechte der Erbinnen und Erben

In seinem Beitrag für die Fachzeitschrift Erbrechtsreport. Zeitschrift des deutschen Forums für Erbrecht legt Thomas Emrich, Geschäftsführer der Erben-Ermittlung Emrich, dar, wie professionelle Erbenermittlung Erbinnen und Erben auch in komplizierten Erbfällen zu ihrem Recht verhelfen kann.

Dem verfassungsrechtlichen Gebot der Erbenermittlung zum Trotz sind Tätigkeitsfeld und Leistungsspektrum professioneller Erbenermittlerinnen und -ermittler auch unter Angehörigen von mit Nachlassthemen betrauten Berufsgruppen vielfach unbekannt. Auf der anderen Seite nimmt die Komplexität der Erbenermittlung, bedingt durch die gesellschaftlichen Umwälzungen des vergangenen Jahrhunderts und die zunehmende Akzeptanz alternativer Lebensmodelle, stetig zu. Dies führt dazu, dass eine Erbenermittlung immer wieder entweder überhaupt nicht oder nur unzureichend stattfindet und somit Nachlässe an den Fiskus fallen, für die es mutmaßlich ohne größere Schwierigkeiten möglich gewesen wäre, Erbinnen und Erben ausfindig zu machen.

Anhand von vier Beispielen aus der Praxis führt Thomas Emrich aus, wie es professionellen Erbenermittlerinnen und -ermittlern gelingt, auch in äußerst komplizierten Nachlassangelegenheiten die rechtmäßigen Erbinnen und Erben ausfindig zu machen. Durch den frühzeitigen Einsatz von Erbenermittlungsfirmen ist es so oftmals möglich, den Mitgliedern der Erbengemeinschaft zu ihrem Recht zu verhelfen und eine vorschnelle Feststellung des Fiskalerbrechts zu vermeiden.

Die 2003 gegründete Erben-Ermittlung Emrich mit ihren mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihrem globalen Netzwerk an Korrespondenten und Partnerfirmen unterstützt seit Jahren erfolgreich Nachlassgerichte, Nachlasspflegerinnen und -pfleger und Notarinnen und Notare bei der Ermittlung rechtmäßiger Erbinnen und Erben in Nachlassangelegenheiten im In- und Ausland.

Thomas Emrich: Wie arbeitet ein professioneller Erbenermittler heute?, in: Erbrechtsreport 3/2019, S. 4–6

Diese Pressemeldung wurde auf dem Presseverteiler openPR veröffentlicht.

Erben-Ermittlung Emrich Zossen GmbH & Co. KG
Am Marktplatz 7/8
15806 Zossen
Tel.: +49 (0)3377 3305522
E-Mail:
Web: www.ee-erbenermittlung.de

Die Erben-Ermittlung Emrich unterstützt seit 2003 Nachlassgerichte, Nachlasspfleger und Notare im In- und Ausland. Mehr als 100 hochqualifizierte und engagierte Mitarbeiter sowie ein internationales Korrespondentennetzwerk sorgen dafür, dass Erben zuverlässig gefunden werden.

Erben-Ermittlung Emrich mit neuer Webseite

Die Erben-Ermittlung Emrich hat ihre Webpräsenz komplett überarbeitet.

Unter der gewohnten URL ist die neue Webseite seit Ende November 2018 abrufbar. Sie richtet sich an Erbinnen und Erben wie auch Nachlasspflegerinnen und Nachlasspfleger gleichermaßen. Neben umfangreichen und übersichtlich aufbereiteten Informationen zum Unternehmen, den Mitarbeitern, den Leistungen und zur Erbenermittlung im Allgemeinen stehen auch Informationsmaterialien zum Download bereit. Ein kurzer Film gewährt darüber hinaus Einblick in den Arbeitsalltag eines Erbenermittlungsunternehmens.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Erben-Ermittlung Emrich Zossen GmbH & Co. KG
Am Marktplatz 7/8
15806 Zossen
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Erben-Ermittlung Emrich mit neuer Webseite

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Unter der gewohnten URL ist die neue Webseite seit Ende November 2018 abrufbar. Sie richtet sich an Erbinnen und Erben wie auch Nachlasspflegerinnen und Nachlasspfleger gleichermaßen. Neben umfangreichen und übersichtlich aufbereiteten Informationen zum Unternehmen, den Mitarbeitern, den Leistungen und zur Erbenermittlung im Allgemeinen stehen auch Informationsmaterialien zum Download bereit. Ein kurzer Film gewährt darüber hinaus Einblick in den Arbeitsalltag eines Erbenermittlungsunternehmens.

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Die Erben-Ermittlung Emrich unterstützt seit 2003 Nachlassgerichte, Nachlasspfleger und Notare im In- und Ausland. Mehr als 100 hochqualifizierte und engagierte Mitarbeiter sowie ein internationales Korrespondentennetzwerk sorgen dafür, dass Erben zuverlässig gefunden werden.

Traineeprogramm geht in die 5. Runde

Am 02.05.2018 ist zum fünften Mal das bundesweit einzigartige Traineeprogramm im Bereich der Erbenermittlung gestartet. Die Erben-Ermittlung Emrich bietet seit April 2016 Absolventen der Geistes-, Kultur- oder Sozialwissenschaften die Möglichkeit, sich in dem 24-monatigen Programm auf den Beruf des Erbenermittlers vorzubereiten. Das Programm beinhaltet neben Einführungs- und Netzwerkveranstaltungen die Teilnahme an Seminaren und Tagungen. Erfahrene Spezialisten aus unseren Fachabteilungen begleiten die Trainees während der gesamten Dauer der Ausbildung. Parallel werden die Absolventen als Teil des Ermittlerteams in das Lösen von Fällen eingebunden und lernen so das zielgerichtete Recherchieren.

Traineeprogramm geht in die 5. Runde

Am 02.05.2018 ist zum fünften Mal das bundesweit einzigartige Traineeprogramm im Bereich der Erbenermittlung gestartet. Die Erben-Ermittlung Emrich bietet seit April 2016 Absolventen der Geistes-, Kultur- oder Sozialwissenschaften die Möglichkeit, sich in dem 24-monatigen Programm auf den Beruf des Erbenermittlers vorzubereiten.

Das Programm beinhaltet neben Einführungs- und Netzwerkveranstaltungen die Teilnahme an Seminaren und Tagungen. Erfahrene Spezialisten aus unseren Fachabteilungen begleiten die Trainees während der gesamten Dauer der Ausbildung. Parallel werden die Absolventen als Teil des Ermittlerteams in das Lösen von Fällen eingebunden und lernen so das zielgerichtete Recherchieren.

Geschäftsführer Thomas Emrich fordert höhere Professionalität

 

In seinem Beitrag für die Fachzeitung „Erbrecht. Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis (ErbR)“ fordert Emrich eine Sensibilisierung und ein Umdenken in Hinblick auf die Ermittlung unbekannter Erben.

 

Eine Erbenermittlung kommt immer dann in Betracht, wenn ein Erblasser werthaltigen Nachlass hinterlässt und die Erben unbekannt sind. Zuständig für die Erbensuche ist i.d.R. der durch das Nachlassgericht bestellte Nachlasspfleger. Anhand von Beispielen aus der Praxis zeigt Emrich, wie schnell Nachlassgerichte und -pfleger dabei an ihre Grenzen stoßen. Folge ist die oft jahrelange Verzögerung der Nachlassangelegenheit. Insbesondere wenn es sich um komplizierte Verwandtschaftsverhältnisse handelt oder die Recherchen ins Ausland führen, sollten daher professionelle Ermittler mit der Erbensuche beauftragt werden. Im Interesse der Erben sollten im 21. Jahrhundert in der Regel folgende Ermittlungszeiten gelten: • 3. Monate in der 1. Ordnung • 6. Monate in der 2. Ordnung • 12 Monate in der 3. Ordnung • 24 Monate in der 4. Erbordnung Danach sollte der Erbschein beantragt werden.

 

Thomas Emrich: „Stiefmütterliche“ Erbenermittlung versus professionelle Qualität im 21. Jahrhundert, in: ErbR 2018, 78

Geschäftsführer Thomas Emrich fordert höhere Professionalität

In seinem Beitrag für die Fachzeitung „Erbrecht. Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis (ErbR)“ fordert Emrich eine Sensibilisierung und ein Umdenken in Hinblick auf die Ermittlung unbekannter Erben.

Eine Erbenermittlung kommt immer dann in Betracht, wenn ein Erblasser werthaltigen Nachlass hinterlässt und die Erben unbekannt sind. Zuständig für die Erbensuche ist i.d.R. der durch das Nachlassgericht bestellte Nachlasspfleger. Anhand von Beispielen aus der Praxis zeigt Emrich, wie schnell Nachlassgerichte und -pfleger dabei an ihre Grenzen stoßen. Folge ist die oft jahrelange Verzögerung der Nachlass-angelegenheit.

Insbesondere wenn es sich um komplizierte Verwandt-
schaftsverhältnisse handelt oder die Recherchen ins Ausland führen, sollten daher professionelle Ermittler mit der Erbensuche beauftragt werden.
Im Interesse der Erben sollten im 21. Jahrhundert in der Regel folgende Ermittlungszeiten gelten: • 3. Monate in der 1. Ordnung • 6. Monate in der 2. Ordnung • 12 Monate in der 3. Ordnung • 24 Monate in der 4. Erbordnung Danach sollte der Erbschein beantragt werden.

Thomas Emrich: „Stiefmütterliche“ Erbenermittlung versus professionelle Qualität im 21. Jahrhundert, in: ErbR 2018, 78

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