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Erben-Ermittlung Emrich

SCHÖN, DASS WIR SIE GEFUNDEN HABEN

Bestimmt sind Sie nicht zufällig auf unserer Webseite gelandet, denn mit einem Erbenermittlungsunternehmen in Kontakt zu treten, ist nicht alltäglich.

Sicher haben Sie viele Fragen: Wer wir sind, was wir tun und welche Rolle Sie als möglicher Erbe dabei spielen.

Die von uns bearbeiteten Fälle sind mehrheitlich Nachlasssachen, bei denen der Erblasser verstorben ist, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen. In solchen Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein, denn das deutsche Erbrecht geht von dem Grundsatz aus, dass es keine Erbschaft ohne Erben gibt. Sind keine lebenden Ehegatten, Abkömmlinge, Geschwister oder Eltern vorhanden, stoßen Gerichte, Nachlasspfleger oder einzelne Erben regelmäßig an die Grenzen ihrer Möglichkeiten zur Ermittlung der Erbengemeinschaft. Hier beginnt die Arbeit professioneller Erbenermittler, die sich auf die Suche nach den rechtmäßigen Erben begeben. Dabei führen die Recherchen oft zurück bis ins 19. Jahrhundert und, bedingt durch Wanderungsbewegungen, Krieg, Flucht und Vertreibung, rund um die Welt. Aber auch die Komplexität von Familienstrukturen in der heutigen Zeit, der Anstieg von Scheidungs- und Wiederverheiratungsraten in jedem Lebensalter und die um ein Vielfaches gesteigerte Mobilität führen dazu, dass den ermittelten Erben die Verwandtschaftsverhältnisse und der Erblasser häufig unbekannt sind.

Die von uns bearbeiteten Fälle sind mehrheitlich Nachlasssachen, bei denen der Erblasser verstorben ist, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen. In solchen Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein, denn das deutsche Erbrecht geht von dem Grundsatz aus, dass es keine Erbschaft ohne Erben gibt.

Sind keine lebenden Ehegatten, Abkömmlinge, Geschwister oder Eltern vorhanden, stoßen Gerichte, Nachlasspfleger oder einzelne Erben regelmäßig an die Grenzen ihrer Möglichkeiten zur Ermittlung der Erbengemeinschaft. Hier beginnt die Arbeit professioneller Erbenermittler, die sich auf die Suche nach den rechtmäßigen Erben begeben. Dabei führen die Recherchen oft zurück bis ins 19. Jahrhundert und, bedingt durch Wanderungsbewegungen, Krieg, Flucht und Vertreibung, rund um die Welt.

Aber auch die Komplexität von Familienstrukturen in der heutigen Zeit, der Anstieg von Scheidungs- und Wiederverheiratungsraten in jedem Lebensalter und die um ein Vielfaches gesteigerte Mobilität führen dazu, dass den ermittelten Erben die Verwandtschaftsverhältnisse und der Erblasser häufig unbekannt sind.

WIE AUCH IMMER IHRE PERSÖNLICHE FAMILIENGESCHICHTE AUSSIEHT:

SIE WURDEN IN EINER NACHLASSANGELEGENHEIT GESUCHT, UND UNS IST ES GELUNGEN, SIE ZU FINDEN.

UNSER SERVICE: HIER UNTERSTÜTZEN WIR SIE

Wir unterstützen Sie bei allen Formalitäten auf dem Weg zum Antritt Ihres Erbes.

Die ersten wichtigen Schritte sind bereits vollzogen. Professionell und zielsicher.

HONORIERUNG

Die Vergütung unserer Arbeit erfolgt auf Basis eines Erfolgshonorars. Dieses richtet sich in seiner Höhe nach Umfang und Aufwand der von uns durchgeführten Ermittlungen.

In unserem Erfolgshonorar sind, soweit nicht anders vereinbart, alle entstandenen und entstehenden Kosten sowie Auslagen enthalten, einschließlich der Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Notarkosten, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Das vorab vereinbarte Erfolgshonorar wird erst bei Auszahlung Ihres Erbanteils fällig und von diesem abgezogen. Es kann bei der Festsetzung der Erbschaftssteuer als Nachlassverbindlichkeit angerechnet werden.

WIR FÜR SIE: UNSERE TEAMS

Agathe Jacquemin

Agathe Jacquemin

Abteilungsleiterin Ermittlung

Christian Pförtner

Christian Pförtner

Prokurist Erben-Ermittlung Emrich Berlin GmbH & Co. KG

Abteilungsleiter Dokumentation und Erbschein

Holger Ludloff

Holger Ludloff

Prokurist Erben-Ermittlung Emrich GmbH & Co. KG

Abteilungsleiter Abwicklung und Abrechung

Dr. Nicholas Lang

Dr. Nicholas Lang

Prokurist Erben-Ermittlung Emrich Berlin GmbH & Co. KG und Emrich Verwaltungs GmbH

Abteilungsleiter Verwaltung

Claudia Häßler

Claudia Häßler

Prokuristin Emrich Verwaltungs GmbH

Abteilungsleiterin Internationales

IHRE FRAGEN, UNSERE ANTWORTEN

 

A

WIE ERHALTEN WIR DEN AUFTRAG, NACH ERBEN ZU SUCHEN?

Entweder beauftragt uns das Nachlassgericht, der Nachlasspfleger, ein Erbe – oder wir werden auf eigene Veranlassung aktiv.

A

WER HAT DAS ERBE HINTERLASSEN?

In der Regel handelt es sich bei dem Erblasser um eine verwandte Person, die verstorben ist, ohne ein Testament zu hinterlassen. Das Verwandtschaftsverhältnis muss nach deutschem Erbrecht nicht eng sein. Es ist oft so, dass der Erbanwärter den Erblasser nicht kannte.

A

KÖNNEN AUCH SCHULDEN VERERBT WERDEN?

In unserem eigenen Interesse überprüfen wir im Vorfeld unserer Ermittlungen den Wert des Nachlasses. Überschuldete Nachlässe werden von uns nicht bearbeitet.

A

IST ES MÖGLICH, EINEN TERMIN ZU VEREINBAREN, UM DEN ERBFALL PERSÖNLICH ZU BESPRECHEN?

Wir freuen uns über ein persönliches Gespräch mit Ihnen. Gerne begrüßen wir Sie in unserem Büro in Berlin, an einem unserer weiteren Standorte oder besuchen Sie zu Hause. Bitte kontaktieren Sie uns.

A

WAS GESCHIEHT, WENN ICH DOCH NICHT ERBBERECHTIGT BIN?

Es entstehen Ihnen keine Kosten oder Auslagen, wenn sich herausstellt, dass Sie doch nicht erbberechtigt sind. Da Ihnen keine Nachlasswerte zufallen, haben wir auch keinen Anspruch auf ein Honorar.

A

HABE ICH VORAB ZAHLUNGEN ZU LEISTEN?

Nein. Wir arbeiten grundsätzlich in Vorleistung und werden auf eigenes Risiko tätig.

A

WER IST ERBBERECHTIGT?

Informationen hierzu finden Sie unten im Bereich Informationen zum Erbrecht.

A

WAS BEDEUTET DIE ERBSCHAFTSSTEUER FÜR MICH?

Informationen hierzu finden Sie unten in den Bereichen Informationen zum Erbrecht und Informationsmaterialien.

INFORMATIONEN ZUM ERBRECHT

Das Erbrecht ist in Deutschland als Grundrecht im Grundgesetz (GG) fest verankert.

Garantiert wird hier auch die Möglichkeit, frei zu verfügen, wer nach dem Tod im Testament bedacht wird – auch außerhalb der gesetzlichen Erbfolge.

Falls kein Testament vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese ist in Deutschland in den §§ 1922 ff. BGB geregelt. Um auszudrücken, welchen Verwandtschaftsgrad die Erben zum Erblasser aufweisen, spricht man von unterschiedlichen Erbordnungen. Die Verwandtschaft kann dabei sehr weitläufig ausfallen. Bewegt man sich etwa in der sogenannten 4. Erbordnung, ist es durchaus möglich, dass die Erben die Person, von der sie erben, gar nicht kennen.

Im Ausland gelten zum Teil andere erbrechtliche Regelungen, die etwa höhere Erbordnungen ausschließen können. In den USA beispielsweise ist dies auf Ebene der Bundesstaaten festgelegt.

 

Unser Team aus Juristen und Experten ist auf solche hochkomplizierten Fragestellungen spezialisiert.

 

INFORMATIONSMATERIALIEN

 

ERBSCHAFTSSTEUER – Ein Kurzüberblick

Hier finden Sie eine Übersicht zu den deutschen Erbschaftssteuerregelungen.

Infografik anzeigen

 

ERBENINFORMATIONEN

In unserer Broschüre haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen für Erben zusammengestellt.

Broschüre anzeigen

 

KONTAKT

NEHMEN SIE KONTAKT ZU UNS AUF!

Gerne können Sie uns auf den hier angegebenen Wegen via Post, Telefon oder E-Mail kontaktieren.

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Unsere Rufnummer

+49 (0)3377 3305522

Unsere Anschrift

Erben-Ermittlung Emrich Zossen GmbH & Co. KG
Am Marktplatz 7/8
15806 Zossen
Deutschland

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Unsere Sprechzeiten

Mo.–Fr.: 9.00–18.00 Uhr

Informationen zu unserem Umgang mit Ihren Daten können Sie unseren Datenschutzhinweisen entnehmen.

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